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Rürup-Rente

 


Rürup-Rente

Rürup-Rente

Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt. Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung. Frühestens nach dem 62. Lebensjahr sichert sie eine monatliche Rentenzahlung zu. Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar, veräußerbar, übertragbar und kapitalisierbar. Wer auf diese Flexibilität verzichten kann, wird belohnt. Der Staat fördert die Basisrente, indem die Beiträge s...mehr ]


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